Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet..
Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises . Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis
Während für Neubauten bereits ab 2002 Energieausweise ausgestellt werden, wird für Bestandsbauten ab Juli 2008 der Energieausweis Schritt für Schritt zu Pflicht.
Die Modalitäten der Einführung im Detail:
Gebäudeklassifizierung
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Energieausweis im Neubau
Pflicht Bedarfsausweis
Pflicht Bedarfsausweis
ab 01.10.07
Energieausweis im Altbau
schrittweise Einführung
ab 01.07.08
Pflicht ab 01.07.09
Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Baujahr 1965 und älter
Baujahr 1966 und jünger
alle Gebäude
Pflicht ab 01.07.08
Pflicht ab 01.01.09
Wahlfreiheit bis 30.09.08
Altbau bis 4 Wohneinheiten (WE) BJ 1977 und älter
Bedarfsausweis ab 01.10.08
Altbau bis 4 WE BJ 1977 und älter auf Niveau WSVO1977 saniert
Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Alle Altbauten ab Baujahr 1978
Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Sonderregelungen:
Energieausweis für kleine Gebäude: Ein kleines Gebäude mit max. 50m² Nutzfläche braucht generell keinen Energieausweis.
Energieausweis für Baudenkmäler: Für ein nach dem jeweiligen Landesrecht denkmalgeschütztes Gebäude ist die Ausstellung eines Energieausweises nicht vorgesehen.
Energieausweis für Wohngebäude
Für Neubauten muss generell schon seit 2002 ein Energieausweis ausgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über den Architekten oder Bauträger.
Für Altbauten wird ab Juli 2008 der Energieausweis Schritt für Schritt zur Pflicht. Zwingend erforderlich ist der Energieausweis dann bei Modernisierungsmaßnahmen. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf muss der Eigentümer zwar nicht von sich aus aktiv werden, aber auf Verlangen ist ein Energieausweis vorzulegen.
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